Was habe ich als Vermieter für Rechte bei Mietrückstand?
- crazyfrog
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Hallo ihr da,
ich vermiete eine Wohnung an einen älteren Herren. Bis jetzt hatte ich noch nie Probleme bezüglich Mietzahlungen oder ähnlichem, weshalb mich folgende Situation sehr verwirrt: der Herr hat jetzt schon das zweite Mal in Folge seine Miete einfach nicht überwiesen.
Letztes Monat bin ich nach einer Woche zu ihm hin und er meinte, er hätte es vergessen und wird es sofort erledigen. Es war auch zwei Tage später am Konto. Könnte er es schon wieder vergessen haben? Was soll ich tun? Ihn noch einmal drauf ansprechen oder was habe ich sonst noch für Rechte, als Vermieter bei Mietrückstand?
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- sunnyside
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Oh Mann, das klingt, als wäre dein lieber Mieter ein wenig vergesslich geworden – ist ja kein Wunder, du meintest ja, er wäre schon älter.
Es handelt sich, da es jetzt das zweite Monat in Folge ist, zwar um Mietrückstand und du könntest ihn fristlos kündigen – das würde ich an deiner Stelle aber nicht tun. Du hast ja gemeint, du hattest noch nie Probleme mit ihm, deshalb würde ich noch einmal hingehen und mit ihm reden. Vielleicht könnt ihr euch ja auf einen Dauerauftrag einigen, dann muss er nicht mehr selbst dran denken sondern es wird automatisch von seinem Konto auf deines abgebucht.
Ich hoffe, es löst sich alles in Wohlgefallen auf!
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